Sozialkunde · Thema 8
Wahlen
Funktionen von Wahlen, Mehrheits- und Verhältniswahl, das personalisierte Verhältniswahlrecht und die Wahlgrundsätze.
Funktionen von Wahlen
| Funktion | Bedeutung |
|---|---|
| Partizipation | Häufigste Form der politischen Beteiligung, mit geringem Aufwand |
| Repräsentation | Überzeugungen und Interessen der Bevölkerung kommen in Parlament und Regierung zum Ausdruck |
| Legitimation | Herrschaft wird nur durch Wahlen akzeptiert |
| Kontrolle | Durch Wahl oder Abwahl kontrolliert die Bevölkerung die Regierenden |
Mehrheits- und Verhältniswahl
| Mehrheitswahl | Verhältniswahl | |
|---|---|---|
| Prinzip | Gewählt ist nur, wer im Wahlkreis die Mehrheit hat – alles oder nichts. | Mandate werden im Verhältnis der Stimmen verteilt: 15 % der Stimmen = 15 % der Sitze. |
| Kandidaten | Kandidaten in Wahlkreisen | Listen der Parteien |
| Besonderheit | Alle anderen Stimmen verfallen. | Meist mit Sperrklausel gegen Zersplitterung |
Personalisiertes Verhältniswahlrecht
- Erststimme: Direktkandidat im Wahlkreis (299 Wahlkreise) – der personalisierte Teil.
- Zweitstimme: Partei – sie entscheidet über die Sitzverteilung im Bundestag.
- 5%-Hürde: Eine Partei braucht mindestens 5 % der Stimmen (Ausnahme: Minderheitenparteien).
- Überhangmandate: mehr Direktmandate, als der Partei nach Zweitstimmen zustehen.
- Ausgleichsmandate: gleichen Überhangmandate für die anderen Parteien aus.
Stand des Skripts: Wahlrecht bis 2021. Seit der Wahlrechtsreform (Bundestagswahl 2025) gibt es keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr; der Bundestag hat fest 630 Sitze.
Wahlgrundsätze (Art. 38 GG)
| Grundsatz | Bedeutung |
|---|---|
| allgemein | Alle volljährigen Deutschen dürfen wählen, ohne Einschränkung etwa nach Konfession oder Geschlecht. |
| unmittelbar | Die Wähler wählen direkt, nicht über Wahlleute. |
| frei | Niemand wird gezwungen; freie Auswahl ohne Einschüchterung. |
| gleich | Jede Stimme zählt gleich. |
| geheim | Niemand darf bei der Stimmabgabe beobachtet oder gedrängt werden. |
Aktives und passives Wahlrecht
- Aktives Wahlrecht: das Recht zu wählen – volljährige Deutsche, die seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen.
- Passives Wahlrecht: das Recht, gewählt zu werden – grundsätzlich alle volljährigen Deutschen.
- Beide können durch ein Gerichtsurteil entzogen werden.
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Antworte erst selbst, dann öffne die Lösung.
Nenne die vier Funktionen von Wahlen.
- Partizipation – häufigste Form der politischen Beteiligung
- Repräsentation – Interessen der Bevölkerung im Parlament
- Legitimation – Herrschaft wird akzeptiert
- Kontrolle – durch Wahl oder Abwahl
Wie funktioniert die Mehrheitswahl?
Gewählt ist nur die Person (oder Partei), die im Wahlkreis die Mehrheit der Stimmen erhält. Alle anderen scheiden aus – auch bei nur wenigen Stimmen Rückstand.
Grundsatz: alles oder nichts.
Wie funktioniert die Verhältniswahl?
Die Mandate werden im Verhältnis der abgegebenen Stimmen besetzt: 15 % der Stimmen = 15 % der Sitze. Die Parteien stellen Listen auf.
Meist gibt es eine Sperrklausel, damit nicht zu viele kleine Parteien das Parlament zersplittern.
Wie heißt das Wahlsystem in Deutschland und was bedeuten Erst- und Zweitstimme?
Personalisiertes Verhältniswahlrecht – eine Mischform.
- Erststimme: Direktkandidat im Wahlkreis (299 Wahlkreise), Mehrheitswahl
- Zweitstimme: Partei; sie bestimmt die Sitzverteilung im Bundestag
Was ist die 5%-Hürde und wozu dient sie?
Eine Partei braucht mindestens 5 % der abgegebenen Stimmen, um in den Bundestag oder einen Landtag einzuziehen (Ausnahme: Minderheitenparteien).
Zweck: verhindern, dass zu viele kleine Parteien das Parlament zersplittern.
Was sind Überhang- und Ausgleichsmandate?
Überhangmandat: Eine Partei gewinnt mehr Direktmandate, als ihr nach den Zweitstimmen zustehen.
Ausgleichsmandate: Die anderen Parteien erhalten zusätzliche Sitze, damit das Verhältnis der Zweitstimmen wieder stimmt.
Folge: Der Bundestag wurde immer größer. (Seit der Wahl 2025 abgeschafft.)
Nenne die fünf Wahlgrundsätze nach Art. 38 GG.
- allgemein
- unmittelbar
- frei
- gleich
- geheim
Was bedeuten „allgemein“ und „unmittelbar“ bei Wahlen?
Allgemein: Jeder volljährige Deutsche darf wählen; keine Einschränkung etwa nach Konfession oder Geschlecht.
Unmittelbar: Die Wähler wählen Kandidaten und Parteien direkt, nicht über zwischengeschaltete Wahlleute.
Was bedeuten „frei“, „gleich“ und „geheim“ bei Wahlen?
Frei: Niemand wird zur Stimmabgabe gezwungen; freie Auswahl ohne Einschüchterung.
Gleich: Alle Stimmen zählen gleich, alle haben gleich viele Stimmen.
Geheim: Niemand darf beobachtet oder gedrängt werden, seine Entscheidung offenzulegen.
Was unterscheidet aktives und passives Wahlrecht?
Aktives Wahlrecht: das Recht zu wählen – volljährige Deutsche mit Hauptwohnsitz in Deutschland seit mindestens drei Monaten.
Passives Wahlrecht: das Recht, gewählt zu werden – grundsätzlich alle volljährigen Deutschen.