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Sozialkunde · Thema 9

Parlament: Der Bundestag

Die fünf Funktionen des Bundestags, Fraktionen und Fraktionsdisziplin sowie die Arbeit in den Ausschüssen.

Der Bundestag

Parlamente sind die Volksvertretungen einer Demokratie und gehören zur Legislative. Das Wort kommt vom französischen parler (sprechen).

Der Bundestag wird alle vier Jahre gewählt. Die Abgeordneten entscheiden stellvertretend für die Bürger.

Stand des Skripts: 598 Abgeordnete regulär, 736 Sitze nach der Wahl 2021. Seit der Wahl 2025 hat der Bundestag fest 630 Sitze.

Funktionen

FunktionBedeutung
WahlfunktionWählt den Bundeskanzler; kann ihn durch das konstruktive Misstrauensvotum abwählen.
GesetzgebungsfunktionBerät und beschließt Gesetze für das ganze Bundesgebiet.
KontrollfunktionVor allem die Opposition kontrolliert die Regierung: Anfragen, Untersuchungsausschüsse, Enquete-Kommissionen, Budgetrecht.
WillensbildungsfunktionRede und Gegenrede im Plenum machen Entscheidungen für die Bevölkerung sichtbar.
ArtikulationsfunktionAbgeordnete vertreten die Interessen und Meinungen der Bevölkerung.

Fraktionen

  • Eine Fraktion ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Abgeordneten zur Durchsetzung gemeinsamer Interessen – im Bundestag nach Parteizugehörigkeit.
  • Fraktionsdisziplin: Die Fraktion legt ihr Abstimmungsverhalten per Mehrheitsbeschluss fest und stimmt geschlossen ab.
  • Gezwungen werden kann niemand: Abgeordnete haben ein freies Mandat (Art. 38 GG).

Ausschüsse

  • Die eigentliche Hauptarbeit des Bundestags findet in den Ausschüssen statt.
  • Sie entsprechen in etwa den Fachministerien (z. B. Gesundheits-, Finanzausschuss).
  • Mitglieder aller Fraktionen sitzen dort entsprechend der Stimmenverteilung im Bundestag.
  • Sie tagen meist unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
  • Die Debatten im Plenum tragen die interne Arbeit nach außen an die Wähler.

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Nenne die fünf Funktionen des Bundestags.
  1. Wahlfunktion
  2. Gesetzgebungsfunktion
  3. Kontrollfunktion
  4. Willensbildungsfunktion
  5. Artikulationsfunktion
Was umfasst die Wahlfunktion des Bundestags?

Die Abgeordneten wählen den Bundeskanzler – in der Regel, wenn ein neuer Bundestag zusammentritt.

Außerdem können sie ihn durch ein konstruktives Misstrauensvotum abwählen oder ihm bei der Vertrauensfrage das Vertrauen aussprechen oder entziehen.

Wie kontrolliert der Bundestag die Regierung?

Die Kontrolle kommt vor allem der Opposition zu:

  • mündliche und schriftliche Anfragen
  • Untersuchungsausschüsse und Enquete-Kommissionen
  • Budgetrecht: Das Parlament beschließt den Haushalt
Was bedeutet die Willensbildungsfunktion des Bundestags?

Der politische Entscheidungsprozess soll für die Bevölkerung sichtbar werden: Durch Rede und Gegenrede im Plenum wird deutlich, wie sich die Fraktionen positionieren und wie Entscheidungen zustande kommen.

Heute verlagert sich das zunehmend in die Medien.

Was bedeutet die Artikulationsfunktion des Bundestags?

Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes und sollen dessen Interessen und Meinungen im Parlament zur Geltung bringen. Tun sie das nicht, zeigt sich das bei der nächsten Wahl.

Was ist eine Fraktion?

Ein freiwilliger Zusammenschluss von Abgeordneten in einem Parlament zur Durchsetzung gemeinsamer Interessen – im Bundestag nach Parteizugehörigkeit.

Abgeordnete ohne Fraktion heißen fraktionslos.

Was ist Fraktionsdisziplin, und warum ist sie kein Zwang?

Die Fraktion legt ihr Abstimmungsverhalten per Mehrheitsbeschluss fest und stimmt geschlossen ab.

Kein Zwang: Abgeordnete haben ein freies Mandat und sind nur ihrem Gewissen unterworfen. Wer oft abweicht, riskiert aber, nicht wieder aufgestellt zu werden.

Welche Rolle spielen die Ausschüsse des Bundestags?

Dort findet die eigentliche Hauptarbeit statt. Die Ausschüsse entsprechen in etwa den Fachministerien; Mitglieder aller Fraktionen beraten Gesetze intensiv, meist nicht öffentlich.

Deshalb ist das Plenum oft spärlich besetzt.

Wozu dienen die Plenardebatten, wenn die Entscheidungen schon in Ausschüssen gefallen sind?

Sie tragen die interne Arbeit des Bundestags nach außen an die Wählerinnen und Wähler – auch wenn sie an den Entscheidungen nichts mehr ändern.

Quelle: Skript Sozialkunde, S. 29–32Weiter: Regierung →