Sozialkunde · Thema 4
Das Grundgesetz
Entstehung, Grundrechte, Strukturprinzipien, Ewigkeitsklausel und die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Geschichte
- Nach dem Zweiten Weltkrieg teilten die vier Siegermächte (USA, Großbritannien, Frankreich, Sowjetunion) Deutschland auf.
- Die drei Westmächte errichteten die Bundesrepublik Deutschland.
- Der Parlamentarische Rat erarbeitete ab 1948 die Verfassung; sie wurde am 23. Mai 1949 verkündet.
- Seit dem Beitritt der DDR am 3. Oktober 1990 gilt das Grundgesetz für alle Deutschen.
Warum „Grundgesetz“ und nicht „Verfassung“? Der Name sollte den provisorischen Charakter zeigen, um die Wiedervereinigung nicht zu erschweren.
Inhaltliche Schwerpunkte
| Artikel | Inhalt |
|---|---|
| Art. 1 | „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Die Grundrechte binden alle drei Gewalten als unmittelbar geltendes Recht. |
| Art. 1–19 | Grundrechte, z. B. Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung |
| Art. 20 | Strukturprinzipien: Demokratie, Bundesstaat, Rechtsstaat, Sozialstaat; Widerstandsrecht |
| Art. 79 (3) | Ewigkeitsklausel: Art. 1 und 20 sowie die Gliederung in Länder dürfen nicht geändert werden. |
Freiheitlich-demokratische Grundordnung
Das Bundesverfassungsgericht nennt als Grundprinzipien:
- Achtung der Menschenrechte, vor allem des Rechts auf Leben und freie Entfaltung
- Volkssouveränität
- Gewaltenteilung
- Verantwortlichkeit der Regierung
- Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
- Unabhängigkeit der Gerichte
- Mehrparteienprinzip
- Chancengleichheit der Parteien mit dem Recht auf Opposition
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Warum heißt die deutsche Verfassung „Grundgesetz“?
Man befürchtete, mit einer endgültigen Staatsverfassung die Wiedervereinigung der deutschen Teilstaaten zu erschweren. Der Name sollte den provisorischen Charakter betonen.
Wer erarbeitete das Grundgesetz, wann wurde es verkündet und seit wann gilt es für alle Deutschen?
- Erarbeitet vom Parlamentarischen Rat (ab 1948)
- Verkündet am 23. Mai 1949
- Für alle Deutschen gültig seit dem Beitritt der DDR am 3. Oktober 1990
Was besagt Artikel 1 des Grundgesetzes?
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Das deutsche Volk bekennt sich zu den Menschenrechten; die Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
In welchen Artikeln stehen die Grundrechte? Nenne Beispiele.
In Artikel 1 bis 19.
Beispiele: Menschenwürde, Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung.
Welche vier Strukturprinzipien legt Artikel 20 GG fest?
- Demokratie
- Bundesstaat
- Rechtsstaat
- Sozialstaat
„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“
Wie formuliert Art. 20 (2) GG die Volkssouveränität?
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Was ist das Widerstandsrecht (Art. 20 (4) GG)?
Gegen jeden, der es unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand – wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Was ist die Ewigkeitsklausel und was schützt sie?
Art. 79 (3) GG: Bestimmte Grundsätze dürfen auch mit verfassungsändernder Mehrheit nie geändert oder abgeschafft werden:
- die Gliederung des Bundes in Länder
- die Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung
- die Grundsätze der Artikel 1 und 20 (Menschenwürde und Strukturprinzipien)
Welche Grundprinzipien gehören zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung?
- Achtung der Menschenrechte (Leben, freie Entfaltung)
- Volkssouveränität
- Gewaltenteilung
- Verantwortlichkeit der Regierung
- Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
- Unabhängigkeit der Gerichte
- Mehrparteienprinzip
- Chancengleichheit der Parteien mit Recht auf Opposition
Warum beginnt das Grundgesetz mit der Menschenwürde?
Es entstand nach dem Zweiten Weltkrieg und dem Holocaust. Verbindliche Rechtsnormen sollten sicherstellen, dass die Menschenrechte nie wieder so missachtet werden.